Das Gesuchsformular betreffend Beiträge an die Kosten im Zusammenhang mit dem Regionalen Notfalldienst finden Sie hier unter oben stehendem Download.
Das Gesuchsformular ist bis spätestens 30. September 2025 einzureichen!
Verordnung und Merkblatt des UVEK über Blaulichter und wechseltönige Zweiklanghörner:
2019_11_01_SR_741.438_Verordnung_Blaulicht_und_Zweiklanghörner.pdf
2019_11_01_Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn.pdf
2019_11_01_Scheda informativa sull'uso delle luci blu e dell'avvisatore a suoni alternati (1).pdf